
Bemessungsgrundlage der Bilanzaktiva ist der zu aktivierende Buchwert zzgl. Einzelwertberichtigungen und abzgl. Posten wegen der Erfüllung oder der Veräusserung von Forderung en aus Leasingverträgen bis zu den Buchwert en der diesen zugehörigen Leasinggegenstände. Der Buchwert ist um evtl. aktivisch abgesetzte Wertberichtigung en zu ergän...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bilanzaktiva-bei-grosskrediten/bil
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